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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Geltungsbereich
Alle Leistungen der Dr. Streb & Collegen GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Fassung. Wird von diesen AGB abgewichen, muss dies ausdrücklich schriftlich von der Dr. Streb & Collegen GmbH anerkannt werden. Werden Abweichungen nicht schriftlich anerkannt, sind sie für die Dr. Streb & Collegen GmbH unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
§2 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrags ist die Erbringung der im Angebot der Dr. Streb & Collegen GmbH bezeichneten Leistungen durch die Dr. Streb & Collegen GmbH in dem Umfang, wie er in diesem Vertrag niedergelegt ist. Die Verpflichtung der Dr. Streb & Collegen GmbH beschränkt sich auf die Erbringung dieser vertraglich vereinbarten Dienstleistungen, sofern nichts anderes oder Zusätzliches ausdrücklich vereinbart wurde. Die Dr. Streb & Collegen GmbH darf vertragliche Verpflichtungen durch Dritte erfüllen lassen. Der Vertrag kommt mit der Teilnahmebestätigung durch die Dr. Streb & Collegen GmbH zustande. Die Rechte aus dem Vertragsverhältnis dürfen nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Dr. Streb & Collegen GmbH abgetreten werden; §354 a HGB bleibt unberührt.
§3 Vertragsänderungen
Änderungen in Bezug auf Umfang und Inhalt der Leistungen durch den Auftraggeber werden im Rahmen des Zumutbaren durch die Dr. Streb & Collegen GmbH berücksichtigt, soweit dies nicht wesentliche Auswirkungen auf die vertraglichen Grundlagen hat. Sollten die Änderungswünsche wesentliche Auswirkungen haben, ist eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere eine Erhöhung der Vergütung, und eine Anpassung der Leistungsfristen durch die Dr. Streb & Collegen GmbH möglich. Soweit keine entsprechende Einigung erzielt ist, erbringt die Dr. Streb & Collegen GmbH ihre Leistungen weiterhin auf der Grundlage des geschlossenen Vertrages und unter dessen Bedingungen. Änderungen und Ergänzungen des Auftragsumfangs und des Inhalts der Leistungen des Vertrags, wie er aus dem Buchungsformular hervorgeht, benötigen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und müssen von der Dr. Streb & Collegen GmbH schriftlich bestätigt werden.
§4 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die seinerseits nötigen Voraussetzungen zu schaffen, um eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zu gewährleisten. Insbesondere sind die für die Erbringung der Leistung durch die Dr. Streb & Collegen benötigten relevanten Daten und Unterlagen korrekt, rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
§5 Vergütung, Zahlungsmodalitäten
Die Vergütung der Leistungen der Dr. Streb & Collegen GmbH wird nach den Regelungen des jeweiligen Einzelvertrages bestimmt. Der Auftraggeber muss gegenüber der Dr. Streb & Collegen GmbH in Vorleistung gehen. Sollten Kosten im Rahmen einer Veranstaltung durch vom Auftraggeber bestellten zusätzlichen Leistungen entstehen, erfolgt eine Rechnungsstellung in angemessener Frist nach der Veranstaltung. Eine Aufrechnung ist dem Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
§6 Vertraulichkeit
Die für die Durchführung der Leistungen notwendigen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert und vertraulich behandelt. Die Dr. Streb & Collegen GmbH ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung ihrer Tätigkeit, die im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung erhaltenen Daten selbst oder durch Dritte zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen. Die Dr. Streb & Collegen GmbH hat das unwiderrufliche und dauerhafte Recht, Bild- und/oder Tonaufnahmen, die durch sie selbst oder durch Dritte während einer von der Dr. Streb & Collegen GmbH durchgeführten Veranstaltung gefertigt werden, für Zwecke der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen. Insofern ein Teilnehmer keine Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person während einer von der Dr. Streb & Collegen GmbH durchgeführten Veranstaltung wünscht, ist dies der Dr. Streb & Collegen GmbH im Vorfeld schriftlich mitzuteilen.
§7 Wechselseitige Treuepflichten
Jede Vertragspartei hat die andere unverzüglich über sämtliche Geschehnisse zu unterrichten, die während der Dauer des Vertrages auftreten und dessen Durchführung beeinflussen können.
§8 Haftung
Soweit nicht anders vereinbart, haftet die Dr. Streb & Collegen GmbH auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, ihrer leitenden Angestellten sowie ihrer Erfüllungsgehilfen. Keine Erfüllungsgehilfen in diesem Sinne sind die auf der Veranstaltung auftretenden Referenten, Moderatoren und Teilnehmer an Diskussionsrunden. Sie sind in der Darstellung ihrer Inhalte frei und ihre Ausführungen sind der Dr. Streb & Collegen GmbH nicht zurechenbar. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, verjähren vertragliche Ansprüche innerhalb von zwölf Monaten nach ihrem Entstehen. Eine hiernach bestehende Haftung ist bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen sowie in allen Fällen leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Darüber hinaus ist die Haftung für jeden einzelnen Schadensfall auf 30% des Gesamtnettohonorarvolumens begrenzt. Die Dr. Streb & Collegen GmbH kann nicht in Haftung genommen werden für Schäden, die durch höhere Gewalt, Unruhen, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Pandemien, behördliche Verfügungen im In- oder Ausland) oder auf nicht schuldhaft verursachte, technische Störungen (z. B. EDV-System, Stromversorgung) zurückzuführen sind. Als höhere Gewalt gelten auch Computerviren oder vorsätzliche Angriffe auf EDV-Systeme, sofern jeweils angemessene Schutzvorkehrungen hiergegen getroffen wurden.
§9 Rechte an Arbeitsergebnissen
Vorträge, Arbeitsergebnisse und Veranstaltungsunterlagen, die nicht vom Auftraggeber selbst stammen, sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber darf diese nicht ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung veröffentlichen, kopieren oder weiterverbreiten.
§10 Vertragsdauer, Kündigung
Die Vertragsdauer und der Zeitplan für die Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Sofern im Einzelvertrag nicht anders geregelt, behält die Dr. Streb & Collegen GmbH im Falle des Rücktritts durch den Auftraggeber 75% des Rechnungsbetrages zuzüglich Mehrwertsteuer ein, sofern zwischen schriftlichem Rücktritt und Beginn der gebuchten Veranstaltung mindestens acht Wochen liegen. Erfolgt der Rücktritt innerhalb von acht Wochen vor der Veranstaltung, ist eine Rückerstattung ausgeschlossen. Die Dr. Streb & Collegen GmbH hat bei nicht fristgerechter Zahlung das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und dem Auftraggeber die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten in Rechnung zu stellen. Die LDr. Streb & Collegen GmbH kann bis zu zwei Wochen vor dem Beginn einer Veranstaltung diese aus wirtschaftlichen, gesundheitsrelevanten oder organisatorischen Gründen absagen. Der Auftraggeber erhält dann einen Gutschein, der zur Teilnahme an einer vergleichbaren Veranstaltung innerhalb eines Jahres berechtigt. Kann in diesem Zeitraum keine vergleichbare Veranstaltung durchgeführt werden, erstattet die Dr. Streb & Collegen GmbH 85% des Rechnungsbetrages zurück.
§11 Anwendbares Recht
Die Vertragsbeziehungen zwischen der Dr. Streb & Collegen GmbH und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag der Sitz der Dr. Streb & Collegen GmbH in Berlin. Das Recht der Dr. Streb & Collegen GmbH, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen, bleibt unberührt.
§12 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages unter Einschluss der vorliegenden Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.
Dr. Streb & Collegen GmbH, Dezember 2023